AGB

deen

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der AÖSP, letzte Fassung und nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) soweit zwingendes Recht.

Bei Bahntransporten gelten die allg. Beförderungsbedingungen des Zugsbetreibers.

Wir verfügen über eine Versicherungsdeckung im Rahmen einer Generalpolizze in Höhe von max. 1.000.000,– EUR pro Schadensfall samt umfassender CMR-Deckung, inkl. Art. 29 (2) aus der Verwendung eigener und fremder Fahrzeuge.

Die Bekanntgabe der E-mail Adresse ist keine Zustimmung zum Erhalt unaufgeforderter E-mails laut § 101 TKG.

PDF-Dateien zum Download

AÖSP (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen)

CMR (Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)